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Der Energieausweis dient dem Klimaschutz und einer effizienten Energie-nutzung. Er soll der CO2-Einsparung dienen.

Rund ein Drittel des Gesamtenergieverbrauchs wird durch die Warmwasserbereitung und das Heizen in Häusern verur-sacht. Der Energieausweis soll daher die Energieeffizienz von Häusern steigern. Dieser Ausweis wird bei Neubauten, bei Verkäufen von Häusern oder bei der Vermietung von Wohnung ausgestellt und kann bei Bedarf eingesehen werden. Es wird eine ganzheitliche Beurteilung der Energieeffizienz vorgenommen. Der Energieausweis kann potenzielle Mieter über die Qualität des Gebäudes bzw. der Dämmung und der zu erwartenden Heizkosten, informieren. So kann der Mieter die voraussichtlichen Heizkosten in die Entscheidung über die Anmietung einbeziehen. Dies gilt auch für Käufer von Immobilien. Der Energieausweis kann und soll auf diese Weise aber auch Eigentümer motivieren, die Energieeinsparpotenziale der Häuser zu erkennen und Investitionen in mehr Energieeffizienz zu betreiben. Die Qualität der Häuser wird damit nicht nur transparent, sondern sie wird sich auf Dauer auch verbessern. Damit sinken die Energiekosten für die Verbraucher bzw. die Mieter und die Eigentümer der Häuser erfahren eine Wertsteigerung ihrer Immobilie. Die Ausstel-lung und Verwendung von den Energieausweisen wird durch die „Energieeinsparverordnung“ (EnEV) geregelt. Über den ausge-wiesenen Primärenergiebedarf und die CO2-Emissionen wird dem Mieter oder dem Käufer eine ökologische Be-wertung des Gebäudes an die Hand gegeben. Der Mieter oder Käufer kann dann entscheiden, ob er das Haus oder die Wohnung kaufen bzw. mieten möchte. Die Kosten für die Heizung kann dann ausgerechnet werden, meist so ungefähr, da es ja meist auch im Jahr Preissteigerungen gibt. Durch diesen Ausweis kann ein Interessent verschiedene Kriterien für seine Entscheidung aufstellen und auch den Energieausweis mit in die Entscheidung mit einbeziehen. Für einzelne Wohnungen kann man diesen Energieausweis nicht ausstellen, sondern immer nur für ein Gebäude zusammen. Wenn in einem Haus mehrere Menschen zusammenleben, zum Beispiel bei Eigentumswohnungen, kann man nur einen Energieausweis ausstellen lassen, wenn alle Eigentümer dies auch wollen. Allerdings kann man den Energieausweis in zwei Teile aufteilen. Darunter fällt einmal der für Wohnzwecke genutzte Teil des Hauses und auf der anderen Seite gibt es den nicht für Wohnzwecke geeigneten Teil des Hauses, zum Beispiel bei Kellern oder Waschküchen.
Dieser Energieausweis besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahren. Danach verfällt er und muss neu erstellt werden, wenn man dies möchte. Wenn man also sein Haus vor 2 Jahren neu gedämmt hat, hat aber vor 4 Jahren sich einen Energieausweis ausstellen lassen, behält dieser seine Gültigkeit, auch wenn die Werte gar nicht mehr miteinander übereinstimmen. Allerdings kann man einen neuen Ausweis beantragen. Man kann dann ein besseres Angebot erzielen, wenn man eine Wohnung vermieten möchte oder direkt das ganze Haus verkaufen möchte.
 

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